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   OLG Hamm, 19.11.1991 - 29 U 169/89   

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https://dejure.org/1991,3290
OLG Hamm, 19.11.1991 - 29 U 169/89 (https://dejure.org/1991,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.1991 - 29 U 169/89 (https://dejure.org/1991,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 1991 - 29 U 169/89 (https://dejure.org/1991,3290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Vermutung der Zeugung eines Kindes; Vorschusspflicht für ein DNA-Gutachten als Vaterschaftsbeweis; Entfallen der Vorschusspflichtigkeit für ein Beweismittel bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Entziehung der Prozesskostenhilfe nach Bewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 122 Abs. 1 § 640
    Vorschußpflicht für DNA-Gutachten im Vaterschaftsfeststellungsprozeß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 455
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1990 - XII ZR 31/90

    Nachweis der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.1991 - 29 U 169/89
    Wahrscheinlichkeitswerten als geführt angesehen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1987, 583, 584; BGH NJW 1991, 2961, 2962).

    Vielmehr können herkömmliche serologische Gutachten auch ohne Ergänzung durch eine solche DNA-Analyse den Tatrichter in die Lage versetzen, unter Würdigung aller Umstände die volle Überzeugung von der Abstammung des Kindes zu erlangen (vgl. BGH NJW 91, 2961, 2963).

    Diesem Antrag war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nachzugehen, weil er aufgrund der Stellungnahme des Sachverständigen xxx nicht schlechthin ungeeignet war, zu einem Ausschluß des Klägers zu führen (vgl. BGH FamRZ 1991, 426, 428; NJW 1991, 2961 ff; a.A. jedoch Hummel-Mutschler NJW 1991, 2929 ff).

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 21/86

    Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.1991 - 29 U 169/89
    Wahrscheinlichkeitswerten als geführt angesehen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1987, 583, 584; BGH NJW 1991, 2961, 2962).
  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 239/60

    Armenrecht bei Pfändung durch nicht arme Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.1991 - 29 U 169/89
    So entspricht es einer weit verbreiteten Auffassung, daß sogar entgegen dem Wortlaut von § 119 S. 2 ZPO einer Partei, die im vorherigen Rechtszug obsiegt hat, Prozeßkostenhilfe für die höhere Instanz zur Rechtsmittelverteidigung ausnahmsweise zu versagen ist, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen als offensichtlich fehlerhaft darstellt, insbesondere wenn sie auf einem vorwerfbaren Verhalten beruht (vgl. BGHZ 36, 280, 281; BGH FamRZ 89, 266; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 119 Anm. 6 B c; Zöller-Schneider, ZPO, 16. Aufl., § 119 Rdn. 31 jeweils m. w. N. aus Literatur und Rechtsprechung).
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